Ein Erstgespräch zur Konformitätsbewertung nach ProdSG und DIN/ISO-Normen erfordert eine gezielte Vorbereitung. Fehlende Unterlagen verzögern die Prüfung und verursachen unnötige Kosten. Dieser Beitrag zeigt, welche Dokumente und Informationen Sie bereithalten sollten, damit die erste Konsultation effizient verläuft.
Die Grundlage jeder Prüfung bildet die vollständige technische Dokumentation der Anlage. Dazu gehören die Betriebsanleitung, der Montageplan, der Schaltplan sowie die hydraulischen und pneumatischen Pläne. Fehlen diese Unterlagen, kann der Prüfer keine Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 durchführen. Stellen Sie sicher, dass die Dokumente in deutscher Sprache vorliegen und den aktuellen Änderungsstand abbilden.
Besonders wichtig sind die Nachweise über durchgeführte Gefährdungsbeurteilungen. Diese müssen die ermittelten Risiken, die gewählten Schutzmaßnahmen und die Restrisiken dokumentieren. Ohne diese Aufzeichnungen ist eine Bewertung der Konformität nach ProdSG nicht möglich. Prüfen Sie vor dem Termin, ob alle relevanten Gefährdungen – mechanische, elektrische, thermische und ergonomische – erfasst wurden.
Halten Sie eine Liste der angewendeten harmonisierten Normen bereit. Dazu zählen unter anderem DIN EN ISO 13849 für Sicherheitssteuerungen, DIN EN 60204-1 für elektrische Ausrüstung und DIN EN ISO 14120 für trennende Schutzeinrichtungen. Liegen Prüfberichte von Komponenten wie Sicherheitsschaltern, Lichtgittern oder Zweihandbedienungen vor, sollten diese ebenfalls zur Verfügung stehen.
Bei älteren Anlagen, die vor Inkrafttreten der aktuellen Normen in Betrieb genommen wurden, sind die ursprünglichen Konformitätserklärungen und die damals gültigen Normen relevant. Der Prüfer kann dann beurteilen, ob die Anlage den damaligen Anforderungen entsprach und ob Nachrüstungen erforderlich sind. Fehlen diese Nachweise, ist eine vollständige Neubewertung notwendig.
Die Betriebshistorie gibt Aufschluss über Veränderungen an der Anlage, die die Sicherheit beeinflussen können. Dazu gehören Umbauten, Reparaturen, Austausch von Komponenten und Änderungen der Steuerungssoftware. Jede dieser Maßnahmen muss dokumentiert sein, damit der Prüfer die aktuelle Konfiguration nachvollziehen kann.
Wartungsnachweise und Prüfprotokolle aus der Vergangenheit zeigen, ob die Anlage regelmäßig gewartet wurde und ob sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig erkannt wurden. Fehlen diese Aufzeichnungen, kann der Prüfer keine Aussage über den Zustand der Anlage treffen. Bereiten Sie daher eine chronologische Liste aller durchgeführten Wartungsarbeiten und Prüfungen vor.
Der Prüfer benötigt die Kontaktdaten des Anlagenbetreibers, des Sicherheitsbeauftragten und der für die Instandhaltung verantwortlichen Personen. Diese Angaben sind für die Erstellung des Prüfberichts und für eventuelle Rückfragen erforderlich. Stellen Sie sicher, dass die Personen während des Termins erreichbar sind.
Darüber hinaus sollten Sie die genaue Bezeichnung der Anlage, die Standortadresse und die Betriebszeiten bereithalten. Bei mehreren Anlagen am selben Standort ist eine eindeutige Kennzeichnung hilfreich, um Verwechslungen zu vermeiden. Eine klare Kommunikation dieser Daten beschleunigt den Prüfprozess erheblich.