Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Nutzung der von der y.a.m.r. (Ypsilon Anlagen-Management und Ressourcen-Optimierung) angebotenen technischen Prüfungen und Konformitätsbewertungen nach ProdSG und DIN/ISO-Normen. Mit der Beauftragung einer Dienstleistung erkennen Sie diese Bedingungen an.
y.a.m.r. erbringt Prüfungen und Bewertungen von industriellen Maschinen und Anlagen hinsichtlich der Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sowie der einschlägigen DIN/ISO-Normen. Die Prüfung umfasst die Sichtung der technischen Dokumentation, die Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100, die Bewertung von Steuerungssystemen nach DIN EN ISO 13849 sowie die Prüfung der CE-Kennzeichnung. Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Prüfbericht dokumentiert. Eine darüber hinausgehende Beratung oder Begutachtung ist nicht Gegenstand des Vertrags, sofern nicht gesondert vereinbart.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, y.a.m.r. vollständige und zutreffende Informationen über die zu prüfende Anlage sowie deren Betriebsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere die technische Dokumentation, Angaben zu vorherigen Prüfungen und alle relevanten Sicherheitsdatenblätter. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Anlage zum vereinbarten Prüfzeitpunkt zugänglich und betriebsbereit ist. Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben haftet der Auftraggeber für daraus resultierende Verzögerungen oder Mehraufwände.
y.a.m.r. haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertraglich vereinbarten Prüfwert beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Prüfung ersetzt keine regelmäßige Eigenkontrolle durch den Betreiber gemäß BetrSichV.
Der Vertrag über eine einzelne Prüfleistung endet mit der Übergabe des Prüfberichts. Bei Rahmenverträgen beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt oder y.a.m.r. unwahre Angaben macht.
y.a.m.r. behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit einer Frist von vier Wochen zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher oder normativer Änderungen erforderlich ist. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Widerspruchsmöglichkeit wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von y.a.m.r. in München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.