Industrieanlage mit Steuerungstechnik und Sicherheitskennzeichnung

Technische Prüfstelle für Anlagensicherheit

Konformitätsbewertung nach ProdSG und DIN/ISO-Normen

y.a.m.r. prüft und dokumentiert die Übereinstimmung Ihrer industriellen Maschinen und Anlagen mit den gesetzlichen Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie den relevanten DIN/ISO-Normen. Unser Fokus liegt auf der rechtskonformen Risikobeurteilung und der Erstellung der technischen Dokumentation.

1.200+

geprüfte Anlagen seit 2015

98 %

Erstprüfung ohne Nachbesserung

DIN EN ISO 13849

Performance Level bis PL e

ProdSG §3

Konformitätsbewertung

Prüfsicherheit für Ihre Anlagen

Konkrete Vorteile der normkonformen Maschinenbewertung nach ProdSG und DIN/ISO.

Jede Prüfung reduziert das Ausfallrisiko Ihrer Produktion und schafft rechtsichere Nachweise für Behörden und Versicherer.

Prüfverfahren nach ProdSG und DIN/ISO

Wir bewerten Ihre Industrieanlagen auf Konformität mit dem Produktsicherheitsgesetz und den relevanten DIN/ISO-Normen. Jede Prüfung umfasst Risikobeurteilung, Dokumentationsprüfung und Zertifizierungsvorbereitung.

Prüftermin vereinbaren

01

Risikobeurteilung nach ISO 12100

Systematische Identifikation von Gefährdungen an Maschinen und Anlagen. Bewertung nach Risikografien und Ableitung von Schutzmaßnahmen.

02

CE-Konformitätsprüfung

Prüfung der technischen Dokumentation, Konformitätserklärung und Kennzeichnung nach Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

03

Sicherheitssteuerung nach ISO 13849

Ermittlung des erforderlichen Performance Level (PLr) und Validierung der Sicherheitsfunktionen an Steuerungssystemen.

04

EMV-Prüfung nach DIN EN 61000

Messung der elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln und Anlagen. Störfestigkeits- und Emissionsprüfungen.

05

Explosionsschutz nach ATEX-Richtlinie

Zoneneinteilung, Zündquellenbewertung und Prüfung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche.

06

Druckgeräteprüfung nach DGRL 2014/68/EU

Konformitätsbewertung von Druckbehältern, Rohrleitungen und Armaturen. Werkstoffprüfung und Druckproben.

Branchenkompetenz und Prüferfahrung

Unsere Auditoren bewerten jährlich über 1.200 industrielle Anlagen auf ProdSG- und DIN/ISO-Konformität. Die folgenden Kennzahlen und Partner belegen unsere Marktstellung im technischen Prüfwesen.

ThyssenKrupp Industrial Solutions
Siemens Energy
Bosch Rexroth
MAN Energy Solutions
KUKA AG
ZF Friedrichshafen
ThyssenKrupp Industrial Solutions
Siemens Energy
Bosch Rexroth
MAN Energy Solutions
KUKA AG
ZF Friedrichshafen
1.200+
geprüfte Anlagen pro Jahr
98,3 %
Erstprüfung ohne Nachaudit
15+
Jahre Prüferfahrung nach ProdSG

Häufig gestellte Fragen zur Anlagenprüfung

Kurze Antworten zu den wichtigsten Themen rund um ProdSG, CE-Kennzeichnung und Normenkonformität.

Wann ist eine ProdSG-Prüfung für meine Maschine Pflicht?

Eine Konformitätsbewertung nach Produktsicherheitsgesetz ist immer dann erforderlich, wenn eine Maschine oder Anlage erstmals in der EU in Verkehr gebracht wird. Auch bei wesentlichen Änderungen – etwa einem Umbau der Steuerung oder einer Leistungssteigerung – muss die Prüfung wiederholt werden. Die genauen Kriterien ergeben sich aus der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Welche DIN/ISO-Normen sind für die Risikobeurteilung relevant?

Die zentrale Norm ist DIN EN ISO 12100 für die allgemeine Risikobeurteilung. Für Steuerungssysteme kommt DIN EN ISO 13849 (Performance Level) zum Einsatz. Bei Schutzeinrichtungen wie Lichtgittern oder Zweihandbedienungen sind die Typ-C-Normen der Reihe DIN EN ISO 14119 und DIN EN 574 maßgeblich. Wir prüfen stets den aktuellen Normenstand.

Was kostet eine Konformitätsbewertung durch y.a.m.r.?

Der Aufwand hängt von der Komplexität der Anlage, der Anzahl der Sicherheitsfunktionen und dem Umfang der vorhandenen Dokumentation ab. Ein typisches Angebot umfasst die Prüfung der technischen Unterlagen, die Risikobeurteilung vor Ort und die Erstellung des Prüfberichts. Fordern Sie ein individuelles Angebot an – wir kalkulieren transparent nach Aufwand.

Muss ich die CE-Kennzeichnung selbst durchführen oder übernehmen Sie das?

Die CE-Kennzeichnung ist eine Herstellerpflicht. Wir unterstützen Sie als benannte Stelle bei der Konformitätsbewertung und prüfen, ob Ihre Maschine die Anforderungen erfüllt. Die Kennzeichnung selbst sowie die Ausstellung der EU-Konformitätserklärung bleibt in Ihrer Verantwortung. Wir stellen die erforderlichen Nachweise und Prüfberichte zur Verfügung.

Wie lange dauert eine typische Prüfung vor Ort?

Eine Erstprüfung einer mittelgroßen Anlage (z. B. hydraulische Presse oder Verpackungslinie) dauert in der Regel einen bis zwei Tage. Hinzu kommt die Vorbereitung und die Auswertung der Dokumentation. Bei Wiederholungsprüfungen oder Teilprüfungen reduzieren sich die Zeiten entsprechend. Den genauen Zeitplan stimmen wir vorab mit Ihrem Team ab.

Welche Unterlagen muss ich für die Prüfung bereitstellen?

Sie benötigen die technische Dokumentation gemäß Anhang VII der Maschinenverordnung: Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung sowie ggf. Prüfberichte von Komponenten. Fehlen Unterlagen, erstellen wir gemeinsam mit Ihnen eine Nachforderungsliste. Eine frühzeitige Abstimmung vermeidet Verzögerungen.

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